eingetragene Vereine
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine rechtliche Form für Vereine in Deutschland. Er wird im Vereinsregister eingetragen und erhält dadurch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies ermöglicht dem Verein, Verträge abzuschließen, Eigentum zu besitzen und rechtlich klagen oder verklagt zu werden.
Um als e.V. anerkannt zu werden, muss der Verein mindestens sieben Mitglieder haben und eine Satzung erstellen. Die Satzung regelt die Ziele, die Mitgliedschaft und die Organisation des Vereins. Ein eingetragener Verein kann gemeinnützig sein, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.